Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
gem. RAB 30, Anlage B und C
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Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (kurz: SiGeKo) bedeutet Kontrolle, Koordination und Leitung. Laut der Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustell V) ist der Bauherr verpflichtet, für Bauplätze mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber einen oder mehrere geeignete SiGeKo zu bestellen.
Als Sicherheits- und Gesundheits-schutzkoordinator erfüllen wir umfangreiche Aufgaben auf den Baustellen. Wir kontrollieren, koordinieren und leiten alle notwendigen Maßnahmen ein, um eine umfangreiche Sicherheit auf Bauplätzen zu gewährleisten.
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Als SiGeKo sind wir entweder Mitglied in der Bauleitung oder erfüllen unseren Auftrag als externes Unternehmen. Mit unserer Leistung erhält der Auftraggeber die Rechtssicherheit, die er im Rahmen der anzuwendenden Sicherheitsgesetze benötigt.
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Wir sind für den Bauherrn folgenden Bereichen aktiv:
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SiGeKo
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Arbeitsschutzgutachten
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Gefährdungsbeurteilungen
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Qualitätskontrollen