
Wirkprinzipprüfung
Sicherheitstechnische Einrichtungen und sicherheitsrelevante Anlagen in Gebäuden haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Während Gebäude noch vor 10 Jahren anlagentechnisch nicht sonderlich komplex waren, hat sich die Situation inzwischen grundlegend geändert. Moderne Bauten vereinen multifunktionale Nutzungen und sind durch die zunehmende Komplexität und Vernetzung technischer Anlagen geprägt. Um ein funktionierendes Zusammenwirken aller technischen Anlagen zu gewährleisten, sind systemübergreifende Prüfungen erforderlich.
Die Durchführung einer Wirkprinzipprüfung oder auch Vollprobetest , als Zuarbeit und in Kooperation mit den Sachverständigen, ermöglicht einen gewerkübergreifenden Funktionsnachweis für sicherheitsrelevante Anlagen bzw. Anlagen mit hohen Verfügbarkeitsansprüchen sowie Anlagen mit nutzerspezifischen Anforderungen. Die Wirkprinzipprüfung kann als bauordnungsrechtlicher Vorgang organisiert werden, als Nutzerspezifische Prüfung, und kann in Verbindung mit den Schwarztest (Blackout) durchgeführt werden.
Wirkprinzipprüfung
besteht aus folgenden Komponenten


Wirkprinzipprüfung
Planung * Durchführung * Abnahme
Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen unter besonderer Berücksichtigung
aller hiermit in Abhängigkeit stehenden technischen Gewerke.

Blackout-Test
Schwarzschaltung
Vorbereitung * Prüfung * Kontrolle
Gemäß VDI 6010 Blatt 3 müssen moderne, komplexe bauliche Anlagen, wie bspw. Kliniken oder Flughäfen ein Mindestmaß an Versorgungssicherheit auch bei einem Stromausfall bieten.
Geprüft wird dies im Zuge der sogenannten „Schwarzschaltung“ (Netzausfall- und Netzwiederkehr) eines Gebäudes.

zusätzliche Prüfungen
Bearbeitung * Ausführung * Ergebnisse
-
Prüfung normaler Nutzungsfuntionen
-
1-1 Test
-
Stresstest
-
Prüfung medizinischer Gase
-
Prüfung der Abwasserhebeanlagen
-
Prüfung von Kassensysteme
-
Prüfung der Medizintechnik